Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand Oktober 2023)
Offenlegung gem § 25 MedienG bzw § 5 ECG
- Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen einen integralen Bestandteil sämtlicher Verträge dar, welche die Business & Biceps FlexCo unter der Marke ,,Business & Biceps ®‘‘ (im Folgenden Auftragnehmer) mit seinen privaten (B2C) und betrieblichen (B2B) Kunden (im Folgenden Auftraggeber) abschließt.
- Mit Abgabe eines Auftrags durch Unterzeichnung eines Angebots oder schriftliche Rückbestätigung (auch mittels E-Mail) erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.
- Abweichende, entgegenstehende, einschränkende oder ergänzende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung vom Auftragnehmer im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen durch den Auftragnehmer nicht als Zustimmung zu von seinen AGB abweichenden Bedingungen.
- Die AGB sind auf der Webseite des Auftragnehmers unter https://business-biceps.com/wp-content/uploads/2024/10/AGB-Business-Biceps.pdf druckfähig als pdf hinterlegt und einsehbar.
- Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag entsteht mit Zugang des durch den Auftraggeber in Form einer Rückbestätigung (schriftlich per E-Mail) oder – vorrangig – unterzeichneten Angebots beim Auftragnehmer innerhalb offener Frist.
2.2. Informationen in unserem Webshop oder in Fällen, in denen kein individuelles Angebot für den Auftraggeber erstellt wurde, handelt es sich um Einladungen an den Auftraggeber, ein Angebot zu stellen. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Die Bestellung eines Auftraggebers stellt in diesem Fall en verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss dar, an welches der Auftraggeber 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt hier erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zu Stande.
2.3. Bei Geschäften des Fernabsatzes – va im Webshop des Auftragnehmers – hat der Auftraggeber die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb zu legen. Vor der Abgabe der Vertragserklärung werden dem Auftraggeber die wesentlichen Vertragsbestandteile angezeigt. Dabei hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Eingabefehler zu berichtigten. Bestellt der Auftraggeber Waren oder Dienstleistungen über die Website (durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“), per E-Mail, Telefon, oder über andere Fernkommunikationswege, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail (Bestellbestätigung), welche noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zu Stande.
- Preise, Fälligkeit und Verzug
3.1. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen und stellt damit das Entgelt ohne Abzug fällig. Auch bei Workshops oder Trainings, die mehrere Einheiten beinhalten, ist das gesamte Entgelt (Gesamtpreis) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu entrichten.
3.2. Beauftragte Mehrleistungen, die über den vereinbarten Auftragsinhalt hinausgehen, werden zu vereinbarten oder, mangels schriftlicher Vereinbarung, angemessenen Stundensätzen verrechnet.
3.3. Die vom Auftraggeber am Ende des Bestellvorgang angegebenen Preise sind, bei Auftraggebern, die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen.
3.4. Bei Auftraggebern mit Unternehmereigenschaft verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in Kostenvoranschlägen) als Nettopreise exkl. USt oder Mehrwertsteuer. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.
3.5. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Auftraggebern eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist bei auch nur einer Rechnung verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti ua) und werden der Rechnung zugerechnet.
3.6. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des dem Auftragnehmer zustehenden Kaufpreises.
3.7. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen des Auftragnehmers ist unzulässig, soweit die Forderung vom Auftragnehmer nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Auftraggebers steht.
- Lieferung / Leistungserbringung
4.1. Die Leistungsverpflichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Trainingsvereinbarung. Firmeninterne Workshops, Gruppentrainings, Einzeltraining, Praxisseminare und Online-Übungsgruppen bzw. Online-Einzeltrainings sind dabei auf die firmen- oder branchenspezifischen Anforderungen des Auftraggebers angepasst.
4.2. Sofern im Einzelfall zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wird, finden die Trainingseinheiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt (Inhouse-Training). Sollte das Training auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb Wiens stattfinden, so werden die Reise- und Aufenthaltskosten des Auftragnehmers (Kilometergeld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung), sowie eine allfällige Miete für Projektoren und Seminarräume (zzgl. Etwaigen Zusatzleistungen wie Catering) zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.3. Das zeitliche Ausmaß der Einheiten richtet sich ebenfalls nach der konkreten Vereinbarung zwischen den Parteien. Liegt keine anderslautende Einzelvereinbarung vor, dauert ein Ganztages-Workshop acht Stunden, ein Halbtages-Workshop vier Stunden und eine Einzel- oder Gruppentrainingseinheit (online oder vor Ort) 60 Minuten. Sollte das Ziel der Trainingseinheit vor Ablauf dieser Zeit erreicht werden, so wird die Einheit dennoch voll verrechnet.
4.4. Der Auftragnehmer behält es sich vor, für die Erbringungen von (Teil)Leistungen externe Vortragende und Trainer miteinzubeziehen.
4.5. Weiters behält sich der Auftragnehmer vor, in Ausnahmefällen notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen (u.a. Änderung des Ortes oder des Termins) vor oder während der Trainings vorzunehmen. Diese Änderungen berechtigten jedoch weder zum Rücktritt noch zu einer Minderung der Gebühr bzw. zu Schadenersatzansprüchen.
4.6. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, verpflichtet sich dieser Mängel an der Ware oder Transportschäden unverzüglich nach Erkennen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer sowie Spedition, Post oder sonstigen Überbringern anzuzeigen.
4.7. Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Zeitpunkt der Leistungserbringung und Entgeltanspruch
5.1. Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Trainingseinheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich.
5.2. Wird ein oder Workshop oder ein sonstiges firmeninternes Training gebucht, gilt hinsichtlich der Stornierung – unabhängig davon, ob es sich um einen einmaligen oder mehrteiligen Auftrag handelt – Folgendes:
- a) Bei einer Stornierung bis zu 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Gesamtentgeltes zu entrichten. Veranstaltungsbeginn ist der erste Termin des Workshops bzw. des Trainings. Bei einer Stornierung oder sonstiger Vereitelung der Auftragsdurchführung durch den Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt (sohin ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) gebührt dem Auftragnehmer der gesamte Entgeltanspruch.
- b) Sollte dem Auftragnehmer durch eine vom Auftraggeber bedingten Absage/Stornierung eines gebuchten Seminars seitens eines Hotels/Veranstaltungsortes eine Raummiete in Rechnung gestellt werden, so können diese Kosten jedenfalls vom Auftraggeber zurückgefordert werden. Kann der Auftraggeber nach Veranstaltungsbeginn eine folgende Einheit eines Trainings-Paketes nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Auftragnehmer so früh wie möglich mitzuteilen. Diesfalls ist einvernehmlich ein zeitnaher Ersatztermin zu finden. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so muss der Auftragnehmer keinen Ersatztermin anbieten.
- c) Werden die Einheiten eines Trainings-Paketes durch den Auftraggeber nicht zur Gänze in Anspruch genommen – sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen einer Betriebsschließung oder jedem anderen erdenklichem Grund – so gebührt dem Auftragnehmer dennoch das volle Entgelt. Allfällige noch nicht beglichene Honoraransprüche des Auftraggebers sind sohin zu begleichen. Eine Rückerstattung der nicht Anspruch genommenen Einheiten in Form von Geld ist ausgeschlossen. Die Einheiten werden dem Auftraggeber für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben – dies gilt allerdings maximal für einen Zeitraum von einem Jahr ab Absolvierung der letzten Trainingseinheit. Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit, die noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten in ebendieser Frist an Dritte weiterzugeben.
- d) Business & Biceps behält sich die Absage bzw. Verschiebung von Workshops und Trainings vor und ist bemüht, diese rechtzeitig bekanntzugeben, sowie alternative Termine abzustimmen.
5.3. Der Auftraggeber hat bei der Erbringung der Dienstleistung mitzuwirken und dem Auftragnehmer zu ermöglichen die Dienstleistung zu erbringen. Insofern wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Informationen und die notwendige Unterstützungsmaßnahmen zukommen lassen, damit der Auftragnehmer die Dienstleistung durchführen kann.
- Verhinderung bzw Unmöglichkeit auf Seite des Auftragnehmers
6.1. Sofern der Auftragnehmer eine Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
6.2. Ist es dem Auftragnehmer dauerhaft nicht möglich – insbesondere aufgrund andauernder gesundheitlicher Gründe oder wegen einer Betriebsschließung – die Leistungen der noch offenen Einheiten zu erbringen, wird der Auftraggeber umgehend informiert und die noch nicht konsumierten Einheiten werden aliquot rückerstattet. Allfällige weitere Ansprüche sind dabei allerdings ausgeschlossen.
- Gefahrenübergang bei Sendungen
7.1. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrenübergangs.
7.2. Bei Lieferungen an unternehmerische Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware an den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware zur Abholung bereithält, selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt (EXW).
- Gewährleistung
8.1. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, hat der Auftraggeber die Ware unmittelbar nach Erhalt sowie die Dienstleistung unmittelbar nach (teilweiser) Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der Bestellung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, sonstige Mängel innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung schriftlich samt detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gestützt auf Gewährleistung und Irrtum ausgeschlossen.
8.2. Zwischen unternehmerischen Auftraggebern und dem Auftragnehmer wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vereinbart. Eine gesonderte Verjährungsfrist wie im ABGB vorgesehen gibt es nicht. Der unternehmerische Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Zur Mängelbehebung sind dem Auftragnehmer seitens des unternehmerischen Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Soweit die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder der Auftragnehmer dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) durchzuführen.
8.3. Der unternehmerische Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Kaufpreis bzw. den Werklohn wegen dem Vorliegen von Mängeln am Kaufgegenstand bzw. in der Werkleistungserbringung zur Gänze zurückzubehalten; vielmehr nur in jenem Ausmaß, welches den voraussichtlichen Mangelsanierungskosten entspricht.
- Haftung
9.1. Eine Haftung bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen.
9.2. Der Auftragnehmer übernimmt – sofern gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden, die sich in den von ihm für Seminarzwecke benutzen bzw. gemieteten Räumlichkeiten einschließlich sämtlicher Nebenräume ergeben.
9.3. Der Auftragnehmer haftet – sofern gesetzlich zulässig – nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Gegenständen und/oder Wertsachen der Seminarteilnehmer bzw. sonstigen Auftraggebern, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von im Seminarraum/Trainingsraum verbleibenden Gegenständen.
9.4. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, haftet der Auftragnehmer nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für krass grob schuldhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Auftraggeber gekauften Ware oder Dienstleistung.
9.5. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Auftraggeber Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Auftraggeber beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell aus Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9.6. Die dem unternehmerischen Auftraggeber gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9.7. Eine Haftung für Schäden, welche auf Umständen beruhen, die durch höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und vom Auftragnehmer nicht verschuldete Verzögerungen dessen Zulieferer oder Hersteller oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, wie zB Pandemien, Epidemien, Kriegen etc., hervorgerufen werden, wird gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ausgeschlossen.
9.8. Die beschriebenen Richtlinien betreffen ausschließlich die Business & Biceps Website bzw. die Leistungen von Business & Biceps und erstrecken sich nicht auf Kooperationspartner, Experten oder auf Seiten, zu denen Links aufrechterhalten werden.
9.9. Business & Biceps arbeitet im Zuge seiner Workshops, sowie Beratung auch mit externen Experten zusammen. Für etwaige Empfehlungen, bzw. Handlungen sowie Inhalte der Trainings wird nicht gehaftet.
- Force Majeure
10.1. Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers, den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Auftraggeber Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
- Geheimhaltung, Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, wie insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Pönale in Höhe von 30 % des Kaufpreises bzw. Werklohnes zu bezahlen.
11.2. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Auftragnehmer aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
11.3. Für Bestimmungen zum Datenschutz wird an dieser Stelle verwiesen auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar auf dessen Webseite unter: https://business-biceps.com/datenschutzerklaerung
- Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übriegen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird ausschließlich bei Verträgen mit Unternehmen durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
- Online Streitbeilegung
13.1. Die EU-Kommission bietet im Zusammenhang mit Onlinegeschäften die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von dieser betriebenen Online-Streitbeilegungsplattform. Diese Streitbeilegungsplattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
13.2. Der Auftragnehmer ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen und des UN Kaufrechts.
14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
14.3. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt und hat dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
Rücktrittsrechte für Verbraucher gem FAGG (inkl Ausschlussgründe!)
- Sponsoren und Seminaraussteller
Für Sponsoren und Seminarausteller gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, die im einzelnen Vertrag formuliert sind.
- Foto- und Videomaterial für Medienzwecke
Business & Biceps kreiert bei den durchgeführten Seminaren und Veranstaltungen Foto- und Videomaterialien. Die erstellten Inhalte können in weiterer Folge für eigene Medien- und Werbezwecke eingesetzt werden.